Beratungsschwerpunkt

Data & Cyber Litigation

Data Breaches und Cyberangriffe können nicht nur große finanzielle Schäden anrichten und die Reputation beschädigen. Sie bergen auch ein stetig wachsendes Risiko für Streitigkeiten.

Unser Data & Cyber Litigation Team hilft Ihnen bei der effizienten Vorbereitung, stärkt Ihre Verteidigungsposition, hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen und unterstützt in der Krisenkommunikation.

 

Unser Team bündelt eine herausragende Kompetenz in den Bereichen Datenschutz und Cybersecurity mit einer langjährigen Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden sowie der zivil- und verwaltungsrechtlichen Prozessführung. Wir beraten umfassend aus einer Hand und sichern so alle relevanten Risikobereiche ab.


 

Gerade im Hinblick auf Datenschutz und Cybersecurity wird es für Unternehmen immer schwieriger, den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. In manchen Situationen lassen sich Auseinandersetzungen mit Behörden nicht gänzlich vermeiden.

Wir vertreten unsere Mandanten regelmäßig in verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren und beraten zu den Besonderheiten dieser Bereiche. Dazu gehört unter anderem der Umgang mit Auskunftsersuchen, Hinweisen und Weisungen der Aufsichtsbehörden. Wir prüfen, inwiefern Maßnahmen der Behörden verwaltungsrechtlich vollstreckt werden können und helfen bei Anfechtungsklagen sowie im einstweiligen Rechtsschutz. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang auch beim Umgang mit behördlichen Bußgeldbescheiden und Bußgeldverfahren.


Schädigungspotentiale und die Intensität möglicher Auswirkungen steigen in einer digitalisierten Welt immer weiter an. Selbst vermeintliche Bagatellverstöße wie z. B. E-Mail-Werbung oder unerlaubte Cookie-Einstellungen können weite Kreise ziehen, mit hohen Folgekosten einhergehen und den Auftakt zu einer Reihe von Regressprozessen bilden.

Unser erfahrenes Team stimmt ein einheitliches Vorgehen ab und erkennt auch mögliche Risiken und Implikationen in anderen Jurisdiktionen frühzeitig. Dies gilt sowohl für die Verteidigung gegen als auch für die Durchsetzung von möglichen Regressansprüchen.

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr bei Schadensersatzansprüchen ist die Sogwirkung. Eine negative Gerichtsentscheidung kann andere potentielle Kläger auf Schwachstellen aufmerksam machen und zu weiteren Verfahren führen. Wir wissen, welche Fälle es zu verteidigen lohnt und welche besser unsichtbar bleiben. Hierfür nutzen wir unsere besondere Expertise im Krisenmanagement und der Krisenkommunikation.


Nicht zuletzt durch die kommende Einführung der EU-Verbandsklage, mit der neben einer Unterlassung auch Entschädigung gefordert werden kann, ändert sich die Klägerlandschaft in Deutschland sowie in der gesamten EU zunehmend. Der Trend geht dahin, dass sich Klägerkanzleien mit spezifischer Ausrichtung auf Massenverfahren im Markt positionieren und stets nach neuen Themenfeldern suchen.

Wir haben langjährige Erfahrung in der Abwehr zivilrechtlicher Haftungsansprüche und gehören auch im Umgang mit grenzüberschreitenden Massenverfahren zu den renommiertesten Beratern in Deutschland. Wir setzen dabei hochentwickelte Legal Tech Anwendungen ein, um Massenverfahren effizient vor Gericht oder außergerichtlich beizulegen.


Cyberangriffe führen fast immer zu erheblichen Schäden. Die Frage, wer diese letztendlich zu tragen hat, steht daher oft im Vordergrund.

Wir helfen Ihnen, Ansprüchen von Kunden im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen sowie Schäden wegen Ausfalls von Dienstleistungen oder der Nichterbringung von Leistungen abzuwehren. Gleichzeitig unterstützen wir bei einem möglichen Regress gegen technische Dienstleister, Lieferanten, Management, Versicherungen und andere Beteiligte.


Die Markteinführung vernetzter Produkte und die weitrechende Digitalisierung vieler Prozesse bringen gerade mit Blick auf das Produktrecht viele neue Vorgaben und technische Standards mit sich. Wir beraten zu sämtlichen Aspekten der Produktsicherheit und helfen so, den kontinuierlich steigenden Compliance-Anforderungen gerecht zu werden.

Bei Cyberangriffen auf Produkte können Hersteller nicht nur zivilrechtlichen sondern auch strafrechtlichen Risiken ausgesetzt sein. Im Falle eines Angriffs können außerdem produktbezogene Meldepflichten ausgelöst werden und Bußgelder drohen. Basierend auf unserer Erfahrung als deutschlandweit führende Anwälte für Produkthaftung können wir Sie in diesem Zusammenhang umfassend beraten.

Wir unterstützen außerdem bei der Vorbereitung und Durchführung von Produktrückrufen und vertreten Sie im konstruktiven Dialog mit den zuständigen Behörden.


Oft stellt sich bei Cyberangriffen die Frage, welche Versicherung unter welchen Voraussetzungen greift. Wir haben weitreichende Erfahrung bei der Auswahl und Vereinbarung eines umfassenden und branchenspezifischen Versicherungsschutzes.

Wir unterstützen bei der Koordination der Abwehr externer Ansprüche sowie der Durchsetzung des Versicherungsschutzes im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen. So können wir beispielsweise Ansprüche im Falle der Versicherung des gleichen Schadens bei mehreren Versicherern koordinieren. Darüber hinaus haben wir Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung unter Einbeziehung von Versicherern.

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