Schadensersatz wegen DSGVO-Verstößen – Vorlagebeschluss des BAG

Wenn ein Unternehmen gegen die DSGVO verstößt, können den betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO Schadensersatzansprüche zustehen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem EuGH wesentliche Fragen zu den Voraussetzungen von Art. 82 DSGVO vorgelegt und selbst eine ausgesprochen klägerfreundliche Auffassung vertreten. Auch angesichts der stetig steigenden Zahl von Schadensersatzklagen wegen DSGVO-Verstößen ist die Entscheidung des BAG hoch praxisrelevant.

Dr. Henrik Hanßen kommentiert den BAG-Beschluss vom 26. August 2021 – 8 AZR 253/20 (A) in Der Betrieb, Heft 51-52/2021, S. 3085-3086:

>>>> Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen: BAG fragt EuGH zur Auslegung von Art. 82 DSGVO

 


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