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Die rechtlichen Maßstäbe der Wasserverteilung in Zeiten der Knappheit sollen in diesem Beitrag gerade mit Blick auf den in Nordrhein-Westfalen in § 37 Abs. 2 Satz 1 LWG neu festgelegten Vorrang der Trinkwasserversorgung nachvollzogen werden. Erschienen in KlimaRZ – Zeitschrift für materielles und prozessuales Klimarecht, 06/2022, S. 147-151: