Plattformarbeit zwischen Erfurt und Brüssel

"Digitale Plattformen sind eine Bereicherung für die Arbeitswelt, deswegen sind gute und faire Arbeitsbedingungen wichtig" unterstreicht der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition. Allen voran digitale Echtzeitkommunikation ermöglicht effizientere Arbeitsabläufe und neue Geschäftsmodelle. Häufig nutzen Arbeitnehmer hierbei ihr eigenes mobiles Endgerät. Verpflichtet hierzu, daran hat das BAG nunmehr erinnert, sind sie aber ohne Weiteres nicht. Der vorliegende Beitrag blickt auf die Entscheidung des BAG und verknüpft diese mit datenschutzrechtlichen Erwägungen zur algorithmischen Steuerung der Arbeitstätigkeit sowie mit betriebsverfassungsrechtlichen Aspekten zur Künstlichen Intelligenz und Mobilen Arbeit iSd Betriebsrätemodernisierungsgesetzes.

Von Justus Frank aus dem Düsseldorfer Team für Arbeitsrecht, erschienen in Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, NZA 8/2022, S. 543-546:

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