Herabsetzung der Organvergütung

Einer unbilligen Entwicklung der Organvergütung kann regelmäßig durch austarierte variable Vergütungselemente im Anstellungsvertrag vorgebeugt werden. Die Herabsetzung der Organvergütung bei Vorstandsmitgliedern und auch bei Fremdgeschäftsführern sollte hingegen nur das letzte Mittel sein und kommt doch immer öfter in der Praxis und auch vor Gericht vor.

Lesen Sie mehr dazu von Justus Frank in Betriebs-Berater, BB 36/2022, S. 2036-2039:

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