Vorsatzhaftung trotz Ausschlussklausel

Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, müssen "offene Rechnungen" rasch beglichen werden. Denn Arbeitsverträge sehen häufig vor, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie vom Anspruchsinhaber nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Dieser Verfall von Ansprüchen ist jedoch nicht in Stein gemeißelt.

Justus Frank aus dem Düsseldorfer Arbeitsrechtsteam kommentiert das BAG-Urteil vom 25.02.2021 – 8 AZR 171/19 in Der Betrieb, 42/2021, S. 2498:

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