Anspruch auf Überlassung notwendiger Arbeitsmittel

Arbeitnehmer, die als Fahrradlieferanten Speisen und Getränke ausliefern, haben gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Überlassung eines verkehrstüchtigen Fahrrads und eines internetfähigen Mobiltelefons. Eine Pflicht, notwendige Arbeitsmittel ohne finanziellen Ausgleich selbst stellen zu müssen, kann durch Allgemeine Geschäftsbedingung nicht begründet werden.

Lesen Sie dazu mehr in einem Beitrag von Justus Frank, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei Hogan Lovells in Düsseldorf, veröffentlicht in NZA-Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht – NZA-RR: 

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