Höhere Flexibilität durch Konzernversetzungsklauseln?

Das Plädoyer, den Kündigungsschutz angesichts immer komplexerer Unternehmensstrukturen konzerndimensional zu denken, hat zu Recht viel Aufmerksamkeit erfahren. Diese Vorarbeiten sollen Anlass bieten, sich mit seinem "Pendant" zu befassen: dem Bedürfnis, den Arbeitnehmer nicht nur an verschiedenen Orten innerhalb des eigenen Unternehmens, sondern auch in Niederlassungen konzernangehöriger Unternehmen flexibel einzusetzen. Das BAG hat sich zu der Zulässigkeit eines solchen Konzernversetzungsvorbehalts bisher noch nicht verhalten.

Lesen Sie dazu mehr von unserem Experten für Arbeitsrecht Dr. Justus Frank in Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, NZA 1/2021, S. 30 (und ausführlicher hierzu in Neue Juristische Online-Zeitschrift, NJOZ 50/2020, S. 1540-1542):

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