Pionierarbeiten in der Lieferkette – Praxisfolgen f ür das Handels- und Arbeitsrecht (Teil II)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das ausweislich des Koalitionsvertrags vom 24. November 2021 unverändert umgesetzt werden soll, soll ab dem 1. Januar 2023 gelten. Während die einen einen "Durchbruch für die Stärkung der Menschenrechte" preisen, warnen Wirtschaftsverbände vor der bürokratischen Mehrbelastung und verweisen auf ein ausuferndes Haftungsrisiko – Zeit also, das neue Gesetz genauer unter die Lupe zu nehmen.

Im Anschluss an ihren Beitrag in Betriebs-Berater, 37/2021, S. 2165-2171, der die Regelungen des neuen Gesetzes beleuchtet hat, untersuchen die Autoren Justus Frank und Golo Edel zusammen mit Maurice Heine und Nils Heine in diesem zweiten Teil die praxisbezogenen Folgefragen für das Handels- und Arbeitsrecht. 

>>>> Pionierarbeiten in der Lieferkette – Praxisfolgen für das Handels- und Arbeitsrecht (Teil II)


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