Auch Nachträge müssen der Schriftform genügen

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Soweit Nachträge wesentliche Bestimmungen eines Mietvertrags ersetzen, gilt das Schriftformerfordernis auch für die Nachtragsvereinbarungen.

Lesen Sie dazu einen Beitrag von Sabrina Greubel, Rechtsanwältin für Immobilienwirtschaftsrecht bei Hogan Lovells in München, erschienen in Immobilien Zeitung, 21/2022:

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