Zum Verfall des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen

Der Verfall von Erholungsurlaub beschäftigt die Gerichte immer wieder aufs Neue. Das BAG musste nunmehr über den Verfall von Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen entscheiden und konnte hierbei an die jüngste Rechtsprechung zum Verfall des gesetzlichen Urlaubs anknüpfen. Allerdings kann der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen auch dann verfallen, wenn der Arbeitgeber seinen Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten nicht nachgekommen ist.

Welche Besonderheiten beim Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen gelten und was Arbeitgebende in der betrieblichen Praxis berücksichtigen sollten, erläutert unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Darm-Tobaben anhand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 2021 (9 AZR 143/21) in Der Betrieb, DB 2022, Heft 20, S. 1262.

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