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Welche Besonderheiten beim Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen gelten und was Arbeitgebende in der betrieblichen Praxis berücksichtigen sollten, erläutert unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Darm-Tobaben anhand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 2021 (9 AZR 143/21) in Der Betrieb, DB 2022, Heft 20, S. 1262.
>>>> Zum Verfall des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen