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Gun Jumping - Was darf wer wann?

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Verstöße gegen das fusionskartellrechtliche Vollzugsverbot und das allgemeine Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen bei Unternehmenstransaktionen können teuer werden. Vor allem die unterschiedliche Rechtsauffassung zum Vollzugsverbot im europäischen und deutschen Recht erzeugt häufig Unsicherheit. 

Dr. Elena Wiese, Expertin für Kartellrecht am Standort Düsseldorf, über die Abgrenzung zwischen zulässigen Vorbereitungshandlungen und verbotenem Gun Jumping in der aktuellen Ausgabe des unternehmensjurist: 

>>> Gun Jumping: Was darf wer wann?

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