Transfer Pricing und die konkreten Umstände des Einzelfalls – Anmerkungen zum Beschluss des BVerfG 2 BvR 1161/19 und den Urteilen des BFH I R 4/17 und I R 62/17

Im vergangenen Jahr hat sich das Transfer Pricing in Deutschland in eine Richtung entwickelt, die zu einer stärkeren Berücksichtigung der ökonomischen Realität und der konkreten Umstände des Einzelfalls führt. Wichtige Bausteine dieser Entwicklung sind der Beschluss des BVerfG vom 4.3.2021 – 2 BvR 1161/19 (BB 2021, 990) sowie zwei Urteile des BFH vom 18.5.2021 – I R 4/17 (BB 2021, 2926 m. BB-Komm. Seppelt) und I R 62/17 (BB 2021, 2992 m. BB-Komm. Münch), die jeweils zu konzerninternen Finanzierungen ergangen sind.

Von Andreas Eggert aus dem Münchener Team für Steuerrecht, erschienen in Betriebs-Berater, 19/2022, S. 1045-1049:

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