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Dr. Andreas Eggert
Counsel Gesellschafts- und Finanzrecht
Sprachen
Deutsch, Englisch
Die meisten internationalen Steuerthemen sind nicht auf eine Steuerart beschränkt. Andreas Eggert berät umfassend, um sicherzustellen, dass alle Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Steuerarten (z.B. Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer) angemessen berücksichtigt werden. Er ist erfahren in der Koordination komplexer steuerlicher und rechtlicher Projekte, die zahlreiche Jurisdiktionen und Rechtsgebiete umfassen.
Häufig berät Andreas Eggert Unternehmen zu kritischen Tax-Compliance-Angelegenheiten. Dazu gehören Selbstanzeigen, schwierige Betriebsprüfungen, interne Ermittlungen sowie Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Nach seinem Jurastudium in Augsburg und dem Referendariat am Oberlandesgericht München war Andreas Eggert als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München tätig. Er ist als Rechtsanwalt und Steuerberater zugelassen.
Für seine Dissertation zum Richtlinienvorschlag für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) wurde er mit dem Mitchell B. Carroll Preis 2014 der International Fiscal Association (IFA) und dem Fakultätspreis 2014 der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgezeichnet.
Beratung der Akiem Group bei der Übernahme des gesamten Rollmaterials von Macquarie Europe Rail.
Beratung von Santander InnoVentures bei Finanzierungsrunde von CrossLend.
Beratung der Gesellschafter der GLL Real Estate Partners GmbH beim Verkauf an Macquarie.
Beratung von ExxonMobil bei der Veräußerung des deutschen Esso-Tankstellennetzes.
Beratung von Danfoss beim Joint-Venture mit Bosch Thermotechnik.
Beratung von F. List beim Erwerb der insolventen OHS Aviation.
Beratung der tschechischen Verwaltungsbehörde für staatliche Rohstoffreserven (SSHR) als Gläubiger in einem komplexen grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Laufende Beratung eines DAX-30-Unternehmens zu Fragen der globalen Mobilität von Mitarbeitern.