Kein Schadensersatz für Luftverschmutzung

Mit Urteil vom 22.12.2022 (Rechtssache C-61/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Schäden, welche durch Erkrankungen auf Grund verschmutzter Luft infolge der Überschreitung von Emissionsgrenzwerten verursacht werden, nach unionsrechtlichen Staatshaftungsgrundsätzen grundsätzlich nicht ersatzfähig sind. Nach Auffassung des EuGH verleihen die zugrundeliegenden europäischen Richtlinien zur Luftqualität dem Einzelnen keine individuellen Rechte, deren Verletzung eine Inanspruchnahme der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz ermöglichen würde. 

Bürgerinnen und Bürger sind vielmehr gehalten, sich an nationale Behörden und Gerichte zu wenden, um etwa den Erlass von Luftreinehaltemaßnahmen zu erwirken.

Lesen Sie dazu einen Beitrag von Felix Dobiosch und Julius Fabian Stehl, LL.M. in der Zeitschrift Klima und Recht, KlimR 4/2023, S. 116 ff., erschienen im C.H. Beck Verlag:

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