Zurückbehaltungsrecht kann stillschweigend ausgeübt werden

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Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung können Mieter durch Ausübung ihres Zurückbehaltungsrechts beseitigen. Ausdrücklich darauf berufen müssen sie sich nicht. 

Lesen Sie dazu einen Beitrag von Sabrina Greubel, Rechtsanwältin für Immobilienwirtschaftsrecht bei Hogan Lovells in München, erschienen in Immobilien Zeitung, 30/2022:

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