Unzulässige Feststellungsklage im Urlaubsrecht

Ein Feststellungsinteresse besteht in Urlaubsstreitigkeiten nur dann, wenn durch die Klage weitere Rechtsstreitigkeiten ausgeschlossen sind. Daher ist eine Feststellungsklage bereits unzulässig, wenn der Kläger lediglich festgestellt wissen will, dass es sich bei ihm gewährten Urlaub um Resturlaub handelt.

Lesen Sie mehr dazu in der Urteilsbesprechung zum BAG-Urteil vom 3. Dezember 2019 (9 AZR 54/19) von Dr. Peter Körlings, erschienen in Der Betrieb, Heft 25/2020, S. 1348.

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