Lieferketten­­gesetz – Was jetzt auf Firmen zukommt

Ab 2023 gelten für große Unternehmen erstmals umfassende und bußgeldbewehrte Sorgfaltspflichten mit verbindlichen Compliance-Standards zum Schutz von Menschenrechten und gewissen Umweltpositionen.

Lesen Sie dazu einen Gastbeitrag unserer Anwälte Christian Ritz und Dr. Felix Werner, erschienen in Börsen-Zeitung:

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