Lieferketten­­gesetz – Was jetzt auf Firmen zukommt

banner image
banner image
Ab 2023 gelten für große Unternehmen erstmals umfassende und bußgeldbewehrte Sorgfaltspflichten mit verbindlichen Compliance-Standards zum Schutz von Menschenrechten und gewissen Umweltpositionen.

Lesen Sie dazu einen Gastbeitrag unserer Anwälte Christian Ritz und Dr. Felix Werner, erschienen in Börsen-Zeitung:

>>>> Lieferketten­­gesetz – Was jetzt auf Firmen zukommt

Suchen

Jetzt registrieren und personalisierte Inhalte erhalten!