Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei unwiderruflicher Freistellung nach Aufhebungsvertrag

In einer vielbeachteten Entscheidung hat sich das BAG mit der Anrechnung anderweitigen Verdienstes nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags befasst. Die Entscheidung des BAG zur Auslegung des Aufhebungsvertrags mit Sprinterklausel verdeutlicht nicht nur Fallstricke bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Sie gibt auch Anlass zur Frage, ob die zuletzt vom BAG vorgenommene (begrüßenswerte) Korrektur der Urlaubsrechtsprechung ein Ende gefunden hat. Darum ist sie unabhängig vom konkret entschiedenen Einzelfall lesenswert.

Lesen Sie mehr dazu in der Urteilsbesprechung zum BAG-Urteil vom 23. Februar 2021 (5 AZR 314/20) von Dr. Peter Körlings, erschienen in Der Betrieb, Heft 33/2021, S. 1884:

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