Kein Verzicht auf die verpflichtende Einladung zum Vorstellungsgespräch nach § 165 Satz 3 SGB IX

Schwerbehinderte Bewerber sind von öffentlichen Arbeitgebern zu Vorstellungsgesprächen einzuladen, sofern ihnen die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Ob es sich hierbei um einen Individualanspruch handelt und ob schwerbehinderte Menschen auf die Einladungsverpflichtung verzichten können, hat das BAG – teilweise in Abkehr von bestehender Rechtsprechung – nunmehr entschieden.

Tobias Darm-Tobaben kommentiert in Der Betrieb das Urteil des BAG vom 26. November 2020 – 8 AZR 59/20.

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