Großbaustelle in der Nachbarschaft ist kein Mietmangel

Mietrecht. Bei Lärm- und Schmutzimmissionen durch Bauarbeiten auf benachbarten Grundstücken, die erst nach Abschluss des Mietvertrages beginnen, kann keine Mietminderung geltend gemacht werden.

Lesen Sie dazu einen Beitrag von Sabrina Greubel, Rechtsanwältin für Immobilienwirtschaftsrecht bei Hogan Lovells in München, erschienen in Immobilien Zeitung, 12/2022:

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