Der eigenmächtige Urlaubsantritt im Prozessarbeitsverhältnis als Kündigungsgrund

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Setzen die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis im Zuge einer Kündigungsschutzklage auflösend bedingt fort, so müssen sie auch die wechselseitigen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten weiterhin beachten. Tritt ein Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber nicht gewährten Urlaub eigenmächtig an, so kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Tobias Darm-Tobaben aus dem Hamburger Team für Arbeitsrecht kommentiert das BAG-Urteil vom 20.05.2021 – 2 AZR 457/20 in Der Betrieb, 41/2021, S. 2429:

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