Chain(ed) Reaction? Das Lieferkettengesetz und seine kartellrechtlichen Hürden

Nach intensiver rechtspolitischer Debatte hat der Deutsche Bundestag im letzten Sommer das LkSG, das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten" verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2023 sollen Unternehmen für den weltweiten Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards stärker in die Verantwortung genommen werden. Die Umsetzung des LkSG stellt eine große Herausforderung für die betroffenen Unternehmen und ihre Compliance-Organisation dar. Großen Aufgaben stellen sich Unternehmen gern langfristig und gemeinsam. Zugleich haben Zulieferbeziehungen starken Einfluss auf die Kosten und die wettbewerbliche Position von Unternehmen. Dies wirft die Frage auf, welche kartellrechtlichen Grenzen den Adressaten des LkSG bei der Erfüllung ihrer neuen Sorgfaltspflichten gesetzt sind.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag unserer Anwälte Christian Ritz und Florian von Schreitter, erschienen in NZKart, Neue Zeitschrift für Kartellrecht, Heft 5/2022:

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