Compliance beim Frühstück in München - Rechtsrisiken im Ausland und Bedeutung für das Inland – Rechtskraft, Vollstreckung, Auslieferung und andere Implikationen

Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer 'Compliance beim Frühstück' Veranstaltung am Mittwoch, den 5. Februar 2020 ein.

Compliance-Risiken sind international. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Individualpersonen. Oftmals sind Strafverfolgungsbehörden verschiedener Länder aufgrund der weiten Anwendungsbereiche der geltenden Gesetze gleichzeitig zuständig. Strafverfolgungsbehörden tauschen im Zuge dessen regelmäßig Informationen zu Sachverhalten aus. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dadurch grundsätzlich das Risiko einer "doppelten Verfolgung" gebannt wäre.
Wie aktuelle Fälle aus dem Ausland zeigen, werden auch dort Compliance-Risiken immer realer und vielfältiger. In der Folge ergeben sich vermehrt Fragen des Doppelbestrafungsverbots und der Vollstreckung im Ausland. Speziell für Individualpersonen sind Fragen des Auslieferungsrechts von Bedeutung.
Die vorliegende Veranstaltung wird zunächst einen Überblick über aktuelle Compliance-Fälle, Verfahren, Urteile und Entscheidungen im Ausland geben. Im Anschluss wird der rechtliche Rahmen der Doppelbestrafung aufgezeigt.

  • Wann ist ein Urteil, die Einstellung eines Strafverfahrens oder eine Verbandsgeldbuße für ausländische Strafverfolgungsbehörden bindend?
  • Unter welchen Voraussetzungen greift das Doppelbestrafungsverbot innerhalb und außerhalb des Schengen-Raums?
  • In welchen Konstellationen haben Unternehmensmitarbeiter eine Auslieferung an ausländische Strafverfolgungsbehörden zu befürchten?
Die Veranstaltung wird darüber hinaus darstellen, wie in der Praxis mögliche Risiken reduziert werden können.

Bei Interesse registrieren Sie sich bitte über diesen Link.


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