Reform des Umwandlungsrechts

Gemeinsam mit unserer Gastrednerin Prof. Dr. Jessica Schmidt möchten wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte des UmRUG vorstellen.

Die EU-Umwandlungsrichtlinie führt europaweit einheitliche Regelungen ein, die erstmals den grenzüberschreitenden Formwechsel und die grenzüberschreitende Spaltung zulassen und die Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung reformieren. Die Umwandlungsrichtlinie soll in Deutschland durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) in das nationale Recht implementiert werden. Hierzu hat die Bundesregierung im Juli 2022 den Regierungsentwurf vorgelegt. Das Umsetzungsgesetz soll zum 31. Januar 2023 in Kraft treten.

Gemeinsam mit unserer Gastrednerin Frau Prof. Dr. Jessica Schmidt möchten wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte des UmRUG vorstellen. Neben einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Neuerungen des UmRUG werden wir hierfür einen vertiefenden Blick auf die Regelungen zum Stakeholder-Schutz (Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer) werfen. Außerdem werden wir die neuen Regelungen zur unternehmerischen Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen erläutern.

Prof. Dr. Jessica Schmidt, LL.M. (Nottingham), ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Universität Bayreuth. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Unternehmensrecht sowie Mitglied der vom BMJ eingesetzten Expertenkommission zum UmRUG.

Die Veranstaltung wird als Zoom Webinar stattfinden.


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