Ran an die Arbeitsverträge - Änderungen im Nachweisgesetz

Am 01. August 2022 tritt eine Gesetzesänderung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Nachweisgesetz in Kraft

Haben Sie schon Pläne für den Sommer? Möglicherweise müssen Sie diese noch einmal überdenken, denn am 1. August 2022 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die es in sich hat: Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie ändert der deutsche Gesetzgeber aktuell das Nachweisgesetz sowie einige weitere arbeitsrechtliche Gesetze.

Wir freuen uns, Sie zu unserem Webinar „Ran an die Arbeitsverträge – Änderungen im Nachweisgesetz“ am 29. Juni 2022 einladen zu dürfen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir uns den deutlich gestiegenen Anforderungen an den Inhalt von Arbeitsverträgen widmen: 

  • Umfangreiche Erweiterung des Katalogs der Nachweispflichten: Aktuell enthält kaum ein Arbeitsvertragsmuster einen Hinweis auf die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage – zukünftig ist das gesetzlich vorgeschrieben. Hinzu kommen u.a. Neuerungen in Bezug auf Probezeit, Verfahren bei Überstunden und deren Vergütung sowie den Umfang eines etwaigen Fortbildungsanspruchs.

  • Drohende Bußgelder: Bislang wurde das Nachweisgesetz oft als „stumpfes Schwert“ angesehen, weil echte Sanktionen fehlten. Nun ist mit einer „staatlichen Vertragskontrolle“ zu rechnen, da dessen Einhaltung überwacht und Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet werden. 

  • Formerfordernis: Entgegen dem allgemeinen Trend hin zu modernen elektronischen Methoden sieht der aktuelle Gesetzesentwurf weiterhin vor, dass der Nachweis schriftlich zu erbringen ist, also nach wie vor eine handschriftliche Unterschrift benötigt wird. Dieses Digitalisierungshindernis soll offenbar nicht beseitigt werden, obwohl die EU-Richtlinie hier mehr Flexibilität erlaubt hätte.

Infolge der neuen gesetzlichen Anforderungen wird es auch in Zukunft regelmäßig Anpassungs- und Aktualisierungsbedarf geben. Zur Bewältigung dieses zusätzlichen Aufwands eignet sich unser HR Contract Creator, mit dem sich arbeitsrechtliche Vertragsentwürfe und Dokumente einfach und schnell durch die Beantwortung eines Online-Fragebogens erstellen lassen.

Gerne nehmen wir Ihre generellen Fragen zum Thema Nachweisgesetz im Vorfeld auf und gehen nach Möglichkeit in unserem Webinar darauf ein. Sollten während oder nach dem Webinar weitere Fragen aufkommen, freuen wir uns, wenn Sie damit auf uns zukommen.

Ihre Praxisgruppe Arbeitsrecht

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