In den Medien | Betriebs-Berater | Mai 2021
Vertragsgestaltung beim Einsatz von Smart Contracts zur Automatisierung von Lieferbeziehungen
Die unter dem Stichwort "Industrie 4.0" bekannte umfassende Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung der industriellen Produktion erfasst zunehmend die gesamte Wertschöpfungskette und damit auch individuelle Lieferbeziehungen. Smart Contracts stellen ein wichtiges technisches Instrument zur Automatisierung von Lieferbeziehungen dar, indem sie es ermöglichen, Prozesse nach vorab definierten Bedingungen ablaufen zu lassen. Der Einsatz von Smart Contracts zur Automatisierung von Lieferbeziehungen birgt allerdings auch vielfältige rechtliche Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund beleuchten wir in unserem Beitrag "Vertragsgestaltung beim Einsatz von Smart Contracts zur Automatisierung von Lieferbeziehungen" praxisrelevante Problemstellungen und zeigen konkrete Gestaltungsmöglichkeiten auf. Dabei werden unter anderem folgende Fragen behandelt:
- Wie sind Erklärungen rechtlich einzuordnen, die von Smart Contracts im Rahmen automatisierter Lieferbeziehungen abgegeben werden und welche Rechtsfolgen ergeben sich?
- Ist der Programmcode bei der Auslegung von Smart-Contract-Erklärungen zu berücksichtigen?
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Lösung von Smart-Contract-Erklärungen möglich?
- Was gilt, wenn die automatisierte Leistungserbringung rechtsgrundlos oder mangelhaft erfolgt?
- Welche Leistungsstörungsrechte bieten sich für eine automatisierte Abwicklung an?
- Worauf sollte geachtet werden, wenn Gestaltungs- oder Leistungsstörungsrechte außerhalb des technischen Systems ausgeübt werden?
Lesen Sie dazu einen Beitrag von Sebastian Schnell und Corbinian Schwaab, erschienen in Betriebs-Berater, BB 19.2021, S.1091:
>>>> Vertragsgestaltung beim Einsatz von Smart Contracts zur Automatisierung von Lieferbeziehungen
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