Große Fische, weites Netz? – Kritik der neuen Verweisungspraxis zu Art. 22 FKVO

Am 26. März 2021 hat die Europäische Kommission ihren neuen Leitfaden zur Annahme von Verweisungsanträgen von Mitgliedstaaten nach Art. 22 FKVO veröffentlicht. Hieraus folgt eine sofort wirksame Änderung ihrer Verwaltungspraxis. Die Kommission nimmt Verweisungsanträge nun auch dann an, wenn die antragstellenden Mitgliedstaaten nach nationalem Recht keine eigene Fusionskontrollzuständigkeit haben. Selbst Transaktionen, die weder die europäischen noch irgendwelche nationalen Fusionskontrollschwellen erreichen, können somit einer Prüfung unterzogen und möglicherweise untersagt werden. Eine Kehrtwende mit erheblichem Störpotenzial für die M&A-Praxis, das durch den Leitfaden nicht aufgelöst wird.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag unserer Anwälte Julian Urban und Florian von Schreitter, erschienen in Wirtschaft und Wettbewerb (WuW), Heft 12/2021:

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