Cut! Verpflichtungszusagen nach dem Canal+ - Urteil des EuGH (C-132/19 P)

Sog. Verpflichtungszusagen sind ein von der EU-Kommission ("Kommission") gern genutztes Instrument zur zügigen Verfahrensbeendigung. Auch für die durch die Ermittlungen betroffenen Unternehmen bietet dies Vorteile. Allerdings können sich durch die oft weitreichenden Abhilfemaßnahmen auch nachteilige Wirkungen auf Dritte ergeben. Bislang hatte die Rechtsprechung hier einen großzügigen Maßstab angelegt. In einem wegweisenden Urteil hat der EuGH kürzlich jedoch eine Zusagenentscheidung der Kommission mit der Begründung kassiert, dass sie unverhältnismäßig in die Rechte eines Dritten eingreife. Die Erwägungen des Gerichts sind insbesondere vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung zu kritisieren. Das Urteil wird jedenfalls weitreichende Implikationen haben. Das Instrument der Verpflichtungszusage dürfte künftig unattraktiver werden.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag unserer Anwälte Martin Sura und Florian von Schreitter, erschienen in Wirtschaft und Wettbewerb (WuW), Heft 09/2021:

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