Artikel und Handbücher | Legal Tribune Online | 20. Februar 2019
Zehn Jahre Ehe sind zu viel
Die Beschränkung, eine Witwen- oder Witwerrente nur dann zu zahlen, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre bestanden hat, ist eine unangemessene Benachteiligung.
Die Entscheidung des BAG erklärt Dr. Thomas Frank, Experte für Arbeitsrecht bei Hogan Lovells in München.
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