Corporate Publications | 23. März 2020
Restrukturierung in Zeiten von Corona: Sanierung durch Planverfahren
Die Unsicherheit, die von einer weltweiten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 ausgeht, hat längst die deutsche Wirtschaft erreicht.
Für viele Branchen hat sich das Geschäftsklima massiv eingetrübt. Selbst wenn staatliche Hilfen ausgezahlt werden wird man sich besser früher als später ernsthafte Überlegungen zu einer umfassenden Restrukturierung machen müssen. Ein hilfreicher Weg ist die Sanierung durch Planverfahren, oft verbunden mit Schutzschirm oder sonstiger Eigenverwaltung.
Die wesentlichen Vorzüge auf einen Blick:
- Erhalt, Sanierung und Fortführung des Unternehmens
- Keine Zerschlagung oder Veräußerung
- Forderungen können gestundet oder (ganz oder teilweise) erlassen werden
- Maximale Gläubigerbefriedigung
- Eng angelehnt an das US-Erfolgsmodell „Chapter 11“
- Im Plan kann jede Regelung getroffen werden, die gesellschaftsrechtlich möglich ist
- Zudem erleichterter Debt-to-Equity Swap
- Erhalt betriebsnotwendiger Managementressourcen und Geschäftsbeziehungen
- Fortsetzung bestehender Verträge
- Sonderkündigungsmöglichkeit für bestehende Verträge
- Wahrung von betriebsnotwendigen Konzessionen und Lizenzen
- Möglichkeit der "Eigenregie" durch Eigenverwaltung
- Vorschlagsrecht des Schuldners für Sachwalter
- Steuerliche Vorteile des Planverfahrens
- Zügige Durchführung der Sanierung
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