Waffengleichheit bei einstweiligen Verfügungen

Mit Beschluss vom 3. Juni 2020 hat das Bundesverfassungsgericht erneut die Rechte von Antragsgegnern im einstweiligen Verfügungsverfahren gestärkt. Bevor die Gerichte eine einstweilige Verfügung erlassen, soll nun der Antragsgegner hinreichend angehört werden. Was bedeutet diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für Antragsteller, Abgemahnte und Gerichte? Und wie funktioniert das System der einstweiligen Verfügung?

Lesen Sie dazu einen Beitrag von Morten Petersenn und Nils Peters, erschienen in Börsen-Zeitung, Ausgabe 129 vom 09.07.2020, S. 8:

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