9. GWB-Novelle ab 9. Juni 2017 in Kraft

Die 9. GWB-Novelle ist am 9. Juni 2017 in Kraft getreten. Dies verändert nicht nur das Kartellschadensersatz- und Prozessrecht – das gesamte Kartellrecht wird aktualisiert und an die Herausforderungen der Digitalisierung angepasst. Viele Neuregelungen die den Kartellschadensersatz betreffen gelten bereits rückwirkend. 

Lesen Sie hier, was Sie nun prüfen sollten und worauf zu achten ist.


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