Rechtliche Probleme konzernweiter Matrix-Strukturen

Die meisten größeren Unternehmensgruppen setzen in der ein oder anderen Form auf eine Matrixorganisation. Aus Sicht der Konzernleitung können auf diese Weise schnell, effizient und sachnah Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden. Matrixmanager verantworten bestimmte Regionen, Produkte, Supportfunktionen oder Projekte und leiten über Ländergrenzen und rechtliche Einheiten hinweg "ihre" Mitarbeiter an.

Das deutsche Recht hingegen denkt etwa in den Kategorien Arbeitgeberunternehmen und dessen Arbeitnehmer, GmbH-Geschäftsführer und diesen anweisende Gesellschafterversammlung und ist damit nicht ansatzweise auf eine solche Form der Unternehmensorganisation ausgelegt. Hieraus erwachsen in den unterschiedlichsten rechtlichen Bereichen eine Vielzahl von Problemen, die oftmals nicht beachtet oder gar nicht erst erkannt werden.

Im Rahmen einer zweiteiligen Veranstaltung geben wir Ihnen fachbereichsübergreifend einen Überblick über die Themen, die sich bei einer solchen Organisationsform aus Sicht des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Steuerrechts (jeweils am 24. Juni 2020) sowie des Datenschutzrechts und des Produkthaftungsrechts (Datum wird noch festgelegt) ergeben und erläutern mögliche Handlungsoptionen, um die daraus resultierenden Risiken zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!


Bei Interesse registrieren Sie sich bitte über diesen Link.


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