Gewerbekaution darf schon im Mietverhältnis verwertet werden

Bei der Gewerberaummiete ist – anders als bei der Wohnraummiete – der Zugriff auf die Mietkaution bereits während des laufenden Mietverhältnisses möglich.

Lesen Sie dazu einen Beitrag von Sabrina Greubel, Rechtsanwältin für Immobilienwirtschaftsrecht bei Hogan Lovells in München, erschienen in Immobilien Zeitung, 45/2021:

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