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Mit der am 19. Januar 2021 in Kraft getretenen 10. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber die Compliance-Defense in kartellrechtlichen Bußgeldverfahren erstmals in Deutschland im Gesetz verankert. Unternehmen mit wirksamen und angemessenen Compliance-Management-Systemen können sich in Zukunft auf eine Neuregelung berufen, um eine Berücksichtigung bei der Bußgeldzumessung durch das Bundeskartellamt bzw. das OLG Düsseldorf zu erreichen.
Lesen Sie dazu einen Gastbeitrag unseres Münchner Partners Christian Ritz, erschienen im Handelsblatt Rechtsboard:
>>>> 10. GWB-Novelle: Einführung kartellrechtlicher Compliance-Defense