In den Medien | Immobilien Zeitung | 2. September 2021
Eine echte Nachmietklausel bindet den Vermieter
Benennt ein Mieter aufgrund einer "echten Nachmietklausel" einen Nachmieter, ist das für den Vermieter bindend. Im Zweifelsfall ist von einer echten Nachmietklausel auszugehen.
Lesen Sie dazu einen Beitrag von Sabrina Greubel, Rechtsanwältin für Immobilienwirtschaftsrecht bei Hogan Lovells in München, erschienen in Immobilien Zeitung, 35/2021:
>>>> Eine echte Nachmietklausel bindet den Vermieter
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