Eine echte Nachmietklausel bindet den Vermieter

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Benennt ein Mieter aufgrund einer "echten Nachmietklausel" einen Nachmieter, ist das für den Vermieter bindend. Im Zweifelsfall ist von einer  echten Nachmietklausel auszugehen.

Lesen Sie dazu einen Beitrag von Sabrina Greubel, Rechtsanwältin für Immobilienwirtschaftsrecht bei Hogan Lovells in München, erschienen in Immobilien Zeitung, 35/2021:

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