Pionierarbeiten in der Lieferkette – Praxisfolgen für das Handels- und Arbeitsrecht (Teil I)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023. Während die einen aber einen "Durchbruch für die Stärkung der Menschenrechte" preisen, warnen Wirtschaftsverbände vor der bürokratischen Mehrbelastung und verweisen auf ein ausuferndes Haftungsrisiko. 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll daher genauer unter die Lupe genommen werden. Hierfür beleuchten unsere Anwälte Justus Frank und Golo Edel zusammen mit Maurice Heine und Nils Heine die gesetzlichen Regelungen für das Handels- und Arbeitsrecht. Der Beitrag ist erschienen in Betriebs-Berater, 37/2021, S. 2165-2171.

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