Aerosole im Ladengeschäft sind kein Kündigungsgrund

Die Ansammlung von Aerosolen in einem Ladengeschäft berechtigt den Mieter nicht dazu, den Mietvertrag vorzeitig außerordentlich zu kündigen. 

Mehr zum Beschluss des OLG Dresden, vom 22. November 2022, Az. 5 U 2804/21, von Sabrina Greubel in der Immobilien Zeitung:

>>>> Aerosole im Ladengeschäft sind kein Kündigungsgrund


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