Verbandsklagen mit kollektiver Wirkung per EU-Richtlinie stehen bevor

Verbandsklagen mit kollektiver Wirkung per EU-Richtlinie stehen bevor

Pressemitteilungen | 29. Juli 2020

Die verpflichtende Einführung von grenzüberschreitenden Verbandsklagen mit kollektiver Wirkung per EU-Richtlinie steht bevor. Eine entsprechende Richtlinie wird voraussichtlich noch im Herbst diesen Jahres verabschiedet. Auch wenn diese Klagen nicht so heißen dürfen, handelt es sich wegen der unmittelbaren Wirkung zugunsten von Verbrauchern doch um eine Art Class Action.

Dazu eine Einschätzung von Dr. Matthias M. Schweiger, Experte für kollektive Schadensersatzverfahren und Partner in München. Er berät insbesondere Hersteller in der Life Sciences und Consumer Industrie:

„Die Besonderheit ist, dass nur so genannte qualifizierte Einrichtungen zugunsten einer Gruppe von Verbrauchern klagen dürfen. Die innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verbandsklagen können auf Unterlassung, aber auch auf Leistungen wie z.B. Entschädigung gerichtet sein. Das geht über die bisherige Rechtslage in Deutschland und einigen anderen Mitgliedstaaten hinaus und wird Änderungen der Prozesslandschaft nach sich ziehen. Auch bei weiteren verfahrensrechtlichen Fragen, z.B. Überprüfung von Vergleichen oder Offenlegung von Beweismitteln, spielt die Richtlinie eine Rolle. Es verbleibt ein gewisser Gestaltungsspielraum für die Mitgliedstaaten in der Umsetzungsfrist von 24 Monaten – das erlaubt Unternehmen sich auf die Umsetzungsgesetzgebung und die zusätzlichen neuen Klagen einzustellen.“