Neue Möglichkeiten der Restrukturierung

Webinar - Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie

Zum 20. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (EU-Restrukturierungsrichtlinie) in Kraft.

Das vorrangige Ziel der Richtlinie ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für präventive Restrukturierungsmaßnahmen in der Europäischen Union zu schaffen. Bestandsfähigen Unternehmen und Unternehmern, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, soll es ermöglicht werden, außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens eine Restrukturierung durchzuführen. Hierzu sollen neue Restrukturierungsinstrumente eingeführt und die jeweiligen Gesetzeslagen harmonisiert werden, ohne gleichzeitig die Grundrechte und Grundfreiheiten der Arbeitnehmer zu beeinträchtigen.

Formal hat Deutschland bis Juli 2021 Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, angesichts der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten aktuellen Krise ist eine Umsetzung aber dringlicher denn je. Nachdem bereits begonnen wurde, die Vorgaben der Richtlinie für den Bereich Entschuldung mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vom 1. Juli 2020 in deutsches Recht umzusetzen, liegt nun auch ein Gesetzentwurf zur Umsetzung des vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens vor.

In unserem Webinar gehen wir auf die für Sie wichtigsten und relevanten Themen des am 19. September 2020 veröffentlichten Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) ein und geben praktische Handlungsempfehlungen.

Die Logindaten zu unserem Webinar erhalten Sie nach Anmeldung und die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie die Einladung auch an interessierte Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Unternehmen weiterleiten.

Bitte beachten Sie, dass wir für unser Webinar die Software Zoom (Firmenlizenz) nutzen. Lassen Sie uns gerne wissen, wenn Sie Zoom in Ihrem Unternehmen nicht nutzen dürfen. Wir werden Ihnen dann im Nachgang die Unterlagen zukommen lassen.

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