In den Medien | Immobilien Zeitung | 12. Januar 2023
Schriftform kann auch ohne Übergabeprotokoll gewahrt sein
Die Vereinbarung einer an die Übergabe anknüpfenden Mietzeit ist – auch ohne Übergabeprotokoll – bestimmbar und schriftformkonform, wenn sich die Übergabe zumindest aus außerhalb der Urkunde liegenden Umständen ergibt.
Lesen Sie den vollständigen Gastbeitrag von Sabrina Greubel erschienen in Immobilien Zeitung, Nr. 1-2/2023:
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