Corporate Publications | Newsletter | 27. Februar 2020
Öffentliche Übernahmen in Deutschland
Unser Newsletter "Öffentliche Übernahmen in Deutschland" gibt einen Marktüberblick über die im zurückliegenden Jahr 2019 in Deutschland nach dem Wertpapier- und Übernahmegesetz (WpÜG) durchgeführten öffentlichen Übernahmen und die aktuelle Rechtsentwicklungen im deutschen Übernahmerecht. Als eine global agierende Rechtsanwaltskanzlei beobachten wir fortlaufend den M&A-Markt im In- und Ausland. Die hierbei gewonnen Erkenntnisse möchten wir mit Ihnen mit diesem Newsletter teilen.
In seinem Hauptteil enthält dieser Newsletter eine statistische Auswertung der im vergangenen Kalenderjahr in Deutschland nach dem WpÜG erfolgten öffentlichen Übernahmen. Diese Zusammenstellung basiert auf der Datenbank für deutsche Übernahmeangebote, welche durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht wird. Zusätzlich haben wir hierfür die veröffentlichten Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaften ausgewertet. Sofern ein öffentliches Angebot geändert wurde, bezieht sich unsere Analyse – soweit nicht anders angegeben – immer auf die Daten der letzten geänderten Fassung des jeweiligen Angebots.
Im dritten Abschnitt des Newsletters stellen wir das nach unserer Einschätzung für den deutschen Übernahmemarkt wichtigste Übernahmeangebot des vergangenen Kalenderjahresvor: Im Jahr 2019 war dies unzweifelhaft der Übernahmekampf um die OSRAM Licht AG.
Abschließend greift dieser Newsletter einzelne wichtige aktuelle rechtliche Entwicklungen des deutschen Übernahmerechts heraus. In dieser Ausgabe blicken wir zunächst auf die durch die OSRAM Übernahme veranlasste Neufassung des § 26 WpÜG, die am 1.1.2020 in Kraft getreten ist. Anschließend wird das Urteil des LG Frankfurt vorgestellt, das im Zusammenhang mit der Übernahme der STADA AG ergangen ist und etwaige Nachbesserungsansprüche aus Nacherwerben im Sinne des § 31 Abs. 5 und Abs. 6 WpÜG zum Gegenstand hat. Zum Schluss wird das Urteil des LG München I analysiert, das sich im Kontext des Zusammenschlusses der Linde AG mit der Praxair Inc. mit der Frage beschäftigte, ob der Abschluss eines Business Combination Agreement einer ungeschriebenen Hauptversammlungszuständigkeit unterliegt.
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