PFOA und POP – Neue Beschränkungen stellen Unternehmen vor Herausforderungen

Der Europäische Gesetzgeber ist seinen Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) weiter nachgekommen und hat, wie im Frühjahr 2019 in Genf beschlossen, die Verwendung von Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und von PFOA-verwandten Verbindungen in der Europäischen Union mit Wirkung zum 4. Juli 2020 erheblich beschränkt.

Lesen Sie dazu mehr in einem Beitrag von Sebastian Polly und Leopold Borst, erschienen in Zeitschrift für Stoffrecht, 4/2020, S. 193ff:

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