DER BETRIEB
Organhaftung für Kartellrechtsverstöße – Regressmöglichkeiten der Gesellschaft für Geldbußen im Spiegel aktueller Rechtsprechung
– Zugleich Besprechung von OLG Düsseldorf vom 27.07.2023 – 6 U 1/22 (Kart), DB 2023 S. 1978 -

Organhaftung für Kartellrechtsverstöße – Regressmöglichkeiten der Gesellschaft für Geldbußen im Spiegel aktueller Rechtsprechung

– Zugleich Besprechung von OLG Düsseldorf vom 27.07.2023 – 6 U 1/22 (Kart), DB 2023 S. 1978 -

Dr. Florian von Schreitter / Dr. Anne-Kathrin Lauer

Werden Kartellrechtsverletzungen durch Geldbußen geahndet und Kartellschadensersatzforderungen geltend gemacht, sehen sich Unternehmen schnell mit mehrstelligen Millionenbeträgen konfrontiert. Von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist daher die Frage, ob die Gesellschaften bei ihren Geschäftsleitern im Rahmen der Organhaftung Regress nehmen können. Mit dieser höchstrichterlich bislang ungeklärten Frage haben sich jüngst das LG Dortmund sowie das OLG Düsseldorf befasst – mit unterschiedlichen Rechtsansichten zur Regressierbarkeit von Kartellgeldbußen. Im Folgenden werden die Entscheidungen beleuchtet, der Meinungsstand analysiert und das Problem in den Gesamtkontext eingeordnet.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die aktuelle Rechtsprechung
    • 1. Die Hinweisbeschlüsse des LG Dortmund
    • 2. Das Berufungsurteil des OLG Düsseldorf
  • III. Der Meinungsstand im Spiegel der Rechtsprechung
    • 1. Argumente für die Regresshaftung: Parallele zur Beraterhaftung und