DER BETRIEB
LkSG-Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette – quo vadis?

LkSG-Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette – quo vadis?

Kommentiert von RA Christian Ritz, LL.M. (USYD) / RA Dr. Felix Werner

Kurz bevor das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt, erhöht das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) seine Aktivität auf mehreren Ebenen. Nachdem das BAFA bereits in zwei Wellen Auskunftsverlangen an Unternehmen gestellt hatte, geht es nach eigenen Angaben mittlerweile sechs substantiierten Beschwerden nach. Kürzlich veröffentlichte das BAFA zudem mehrere Handreichungen und aktualisierte die offiziellen FAQs in kurzer Abfolge. Neben einer Handreichung zu Sorgfaltspflichten im Finanzsektor legte das BAFA einen Fokus auf die Zusammenarbeit in der Lieferkette und die Auswirkungen des LkSG auf kleine und mittlere Unternehmen („KMU“). Letztere wird im Folgenden kurz vorgestellt.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund
  • II. Zusammenarbeit auf Augenhöhe
  • III. Detailgrad
  • IV. Konkrete Ausgestaltung der