Artikel und Handbücher | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht | März 2020
Sind Crowdworker Arbeitnehmer?
Erstmals musste das LAG München über den Status von Crowdworkern entscheiden.
Unser Experte für Arbeitsrecht Justus Frank bespricht die Entscheidung des LAG München in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht, NZA 2020, S. 292-294:
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