Artikel und Handbücher | Arbeit und Arbeitsrecht | Oktober 2019
Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen
Nach dem Bundesarbeitsgericht gebietet das Gebot fairen Verhandelns ein Mindestmaß an Fairness bei den Verhandlungen eines Aufhebungsvertrages.
Lesen Sie dazu mehr von unserem Experten für Arbeitsrecht Justus Frank in Arbeit und Arbeitsrecht, AuA 10/2019, S. 616:
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