Artikel und Handbücher | Monster.de | 13. April 2018
Juristisch saubere Zielvereinbarungen
Häufig beziehen Arbeitnehmer neben ihrer festen Vergütung noch einen variablen Vergütungsbestandteil, der häufig als „Bonus“ bezeichnet wird. Grundlage einer solchen Bonuszahlung sind häufig so genannte Zielvereinbarungen. Die Arbeitsvertragsparteien vereinbaren darin bestimmte Ziele, für die der Mitarbeiter Bonuszahlungen erhält, wenn er die Ziele rechtzeitig ganz oder zum Teil erfüllt. Zielvereinbarungen verbinden insofern die Interessen beider Arbeitsvertragsparteien, indem sie die Arbeitnehmer zu mehr bzw. besserer Leistung motivieren und sich dadurch auf den Unternehmenserfolg positiv auswirken.
Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Werner Thienemann erschienen auf Monster.de:
>>> Juristisch saubere Zielvereinbarungen
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