Artikel und Handbücher | Arbeit und Arbeitsrecht | Juli 2020
Keine Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten
Nach dem Bundesarbeitsgericht hat die obsiegende Partei keinen Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten, die ihr durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind.
Lesen Sie dazu mehr von unserem Experten für Arbeitsrecht Justus Frank in Arbeit und Arbeitsrecht, AuA 7/2020, S. 438:
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